Dr. med. Vanessa Prox-Vagedes  Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

 

Privatversicherung beziehungsweise Beihilfe

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen beziehungsweise die Beihilfestelle die Kosten für die psychiatrische Behandlung und Psychotherapie.

Der Umfang der erstattungsfähigen psychotherapeutischen Leistungen sowie der Ablauf des Antragsverfahrens hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse beziehungsweise Beihilfestelle nach den gültigen Bedingungen.


Selbstzahler

Die Kosten der Behandlung können selbstverständlich auch von Ihnen privat übernommen werden. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Als Grundlage für die Abrechnung nutze ich die aktuell geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.


Gesetzliche Versicherung mit Kostenerstattungsverfahren im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung

Da ich nicht Vertragsärztin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bin, ist es für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht ohne Weiteres möglich, Psychotherapie bei mir von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen.

In begründeten Einzelfällen aber kann die Therapie auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Voraussetzungen für die Genehmigung des Kostenerstattungsverfahren sind unter anderem Nachweis erfolgloser Therapieplatzsuche bei Vertrags-Psychotherapeuten, unverhältnismäßig lange oder sehr schwierige Anfahrt zum nächstgelegenen Vertrags-Psychotherapeuten, separater Antrag der Probatorischen Sitzungen, vertragsärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.

Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.